Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Pacor-Pamero B.V. mit Sitz in Ede.
Hinterlegt bei der Industrie- und Handelskammer für Zentralgelderland, Arnheim, Registernummer 08093567, am 25. März 2008.
Allgemeines
- Alle Angebote von Pacor-Pamero B.V., Vereinbarungen und deren Ausführung unterliegen ausschließlich diesen Bedingungen. Abweichungen müssen ausdrücklich schriftlich mit Pacor-Pamero B.V. vereinbart werden.
- Unter „der Gegenpartei“ versteht man in diesen Bedingungen: jede (juristische) Person, die mit Pacor-Pamero B.V. einen Vertrag geschlossen hat bzw. schließen möchte, und außerdem deren Vertreter, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Erben.
- Die von der Gegenpartei verwendeten eigenen Bedingungen bleiben unberührt, sofern sie nicht im Widerspruch zu den vorliegenden Bedingungen stehen. In diesem Fall haben die Bedingungen von Pacor-Pamero B.V. jederzeit Vorrang, selbst wenn anderweitig Vorrang vereinbart wurde.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang anwendbar. Pacor-Pamero B.V. und die Gegenpartei werden sich dann beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die nichtigen oder für nichtig erklärten Bestimmungen ersetzen, wobei so weit wie möglich der Zweck und die Bedeutung der ursprünglichen Bestimmungen berücksichtigt werden.
- Bestehen Unklarheiten hinsichtlich der Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so hat die Auslegung „im Geiste“ dieser Bestimmungen zu erfolgen.
- Sollte sich zwischen den Parteien eine Situation ergeben, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt ist, so ist diese Situation nach dem Geiste dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beurteilen.
- Sollte Pacor-Pamero B.V. nicht stets die strikte Einhaltung dieser Bedingungen verlangen, so bedeutet dies nicht, dass deren Bestimmungen nicht anwendbar sind oder dass Pacor-Pamero B.V. in irgendeiner Weise das Recht verlieren würde, in anderen Fällen die genaue Einhaltung der Bestimmungen dieser Bedingungen zu verlangen.
Angebote
- Alle von Pacor-Pamero B.V. gemachten Angebote, in welcher Form auch immer, sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
- Pacor-Pamero B.V. kann nicht an seine Angebote gebunden werden, wenn die Gegenpartei vernünftigerweise verstehen kann, dass die Angebote oder Teile davon einen offensichtlichen Irrtum oder Schreibfehler enthalten.
- Wenn ein Angebot von Kostenvoranschlägen, Plänen, Katalogen oder anderen Dokumenten begleitet wird, bleiben diese jederzeit Eigentum von Pacor-Pamero B.V. und müssen auf erste Anforderung an Pacor-Pamero B.V. zurückgesandt werden. Sie dürfen ohne Zustimmung von Pacor-Pamero B.V. weder vervielfältigt noch Dritten zur Einsichtnahme überlassen werden.
- Die Zusendung von Angeboten und/oder (anderen) Dokumentationen verpflichtet Pacor-Pamero B.V. nicht zur Annahme einer Bestellung. Die Nichtannahme wird von Pacor-Pamero B.V. der Gegenpartei so schnell wie möglich, jedoch in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen, zur Kenntnis gebracht.
- Pacor-Pamero B.V. behält sich das Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder per Nachnahme zu liefern.
Vertrag
- Vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen kommt ein Vertrag mit Pacor-Pamero B.V. erst dann zustande, wenn Pacor-Pamero B.V. einen Auftrag schriftlich angenommen bzw. bestätigt hat, wobei das Datum der Bestätigung maßgebend ist. Die Auftragsbestätigung gilt als korrekte und vollständige Wiedergabe des Vertrages, es sei denn, die Gegenpartei hat dieser unverzüglich schriftlich widersprochen.
- Eventuell später getroffene zusätzliche Vereinbarungen oder Änderungen binden Pacor-Pamero B.V. nur, wenn diese von Pacor-Pamero B.V. schriftlich bestätigt wurden.
- Für Transaktionen, für die aufgrund ihrer Art und ihres Umfangs kein Angebot bzw. keine Auftragsbestätigung versandt wird, gilt die Rechnung als korrekte und vollständige Wiedergabe des Vertrages, vorbehaltlich einer Reklamation innerhalb von 5 Tagen.
- Jeder Vertrag wird von Pacor-Pamero B.V. unter der
aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass die Gegenpartei – ausschließlich nach Beurteilung durch Pacor-Pamero B.V. – als ausreichend kreditwürdig für die finanzielle Erfüllung des Vertrages erscheint. - Pacor-Pamero B.V. ist berechtigt, bei oder nach Abschluss des Vertrages, bevor Leistungen erbracht werden (oder weitere Leistungen), von der Gegenpartei Sicherheit zu verlangen, dass sowohl die Anzahlung als auch die übrigen Verpflichtungen erfüllt werden.
- Pacor-Pamero B.V. ist berechtigt, wenn Pacor-Pamero B.V. dies für eine ordnungsgemäße Ausführung des von Pacor-Pamero B.V. erteilten Auftrags für notwendig oder wünschenswert hält, und nach Rücksprache mit der Gegenpartei, zur Ausführung des Vertrages Dritte einzuschalten, deren Kosten der Gegenpartei gemäß den erteilten Preisangaben in Rechnung gestellt werden.
- Wird der Vertrag geändert, einschließlich einer Ergänzung, so ist Pacor-Pamero B.V. berechtigt, dies erst auszuführen, nachdem die innerhalb von Pacor-Pamero B.V. zuständige Person ihre Zustimmung gegeben hat und die Gegenpartei den für die Ausführung angegebenen Preis und andere Bedingungen, einschließlich des dann festzulegenden Zeitpunkts, zu dem die Ausführung erfolgen
wird, akzeptiert hat. Das Nicht- oder nicht sofortige Ausführen des geänderten Vertrages stellt keine Nichterfüllung durch Pacor-Pamero B.V. dar und ist für die Gegenpartei auch kein Grund zur Kündigung des Vertrages. Ohne in Verzug zu geraten, kann Pacor-Pamero B.V. einen Antrag auf Vertragsänderung ablehnen, wenn dies qualitative und/oder quantitative Auswirkungen haben könnte, beispielsweise auf die in diesem Rahmen auszuführenden Arbeiten oder zu liefernden Güter. - Sollte die Gegenpartei mit der ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber Pacor-Pamero B.V. in Verzug geraten, so haftet die Gegenpartei für alle direkten und/oder indirekten Schäden (einschließlich Kosten) auf Seiten von Pacor-Pamero B.V.
- Pacor-Pamero B.V. ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn:
- Die Gegenpartei die Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt; nach Abschluss des Vertrages Pacor Pamero B.V. bekannt gewordene Umstände begründeten Anlass zu der Befürchtung geben, dass die Gegenpartei die Verpflichtungen nicht erfüllen wird; – die Gegenpartei bei Abschluss des Vertrages aufgefordert wurde, Sicherheit für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten, und diese Sicherheit ausbleibt oder unzureichend ist; – wenn aufgrund von Verzögerungen auf Seiten der Gegenpartei Pacor-Pamero B.V. nicht länger zugemutet werden kann, den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen zu erfüllen.
- Ferner ist Pacor-Pamero B.V. berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn Umstände eintreten, die so beschaffen sind, dass die Erfüllung des Vertrages unmöglich ist, oder wenn sich sonst Umstände ergeben, die so beschaffen sind, dass die unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrages von Pacor-Pamero B.V. billigerweise nicht verlangt werden kann.
- Wird der Vertrag aufgelöst, werden die Forderungen von Pacor-Pamero B.V. an die Gegenpartei sofort fällig. Wenn Pacor-Pamero B.V. die Erfüllung der Verpflichtungen aussetzt, behält Pacor-Pamero B.V. seine Ansprüche aus Gesetz und Vertrag.
- Geht Pacor-Pamero B.V. zur Aussetzung oder Auflösung über, so ist Pacor-Pamero B.V. in keiner Weise zur Entschädigung für dadurch entstandene Schäden und Kosten verpflichtet.
- Ist die Auflösung der Gegenpartei zuzurechnen, so ist Pacor-Pamero B.V. zur Entschädigung für den dadurch direkt und indirekt entstandenen Schaden, einschließlich der Kosten, berechtigt.
- Erfüllt die Gegenpartei ihre aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen nicht und rechtfertigt diese Nichterfüllung die Auflösung, so ist Pacor-Pamero B.V. berechtigt, den Vertrag sofort und mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ohne jegliche Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz oder Entschädigung, während die Gegenpartei aufgrund von Vertragsbruch zu Schadensersatz oder Entschädigung verpflichtet ist.
- Wird der Vertrag von Pacor-Pamero B.V. vorzeitig gekündigt, wird Pacor-Pamero B.V. in Absprache mit der Gegenpartei die Übertragung noch auszuführender Arbeiten an Dritte veranlassen. Dies gilt nicht, wenn die Kündigung der Gegenpartei zuzurechnen ist. Verursacht die Übertragung der Arbeiten für Pacor-Pamero B.V. zusätzliche Kosten, so werden diese der Gegenpartei in Rechnung gestellt. Die Gegenpartei ist verpflichtet, diese Kosten innerhalb der dafür genannten Frist zu bezahlen, sofern Pacor-Pamero B.V. nichts anderes angibt.
Preise
- Sofern nicht anders angegeben, sind die Preise von Pacor-Pamero B.V.: -basierend auf Lieferung ab Betrieb, Lager oder anderem Lagerort,-exklusive Mehrwertsteuer,-exklusive Kosten für spezielle Verpackungen,-in Euro angegeben, eventuelle Kursänderungen werden weiterberechnet.
- Im Falle einer Erhöhung eines oder mehrerer der Gestehungskostenfaktoren ist Pacor-Pamero B.V. berechtigt, den Auftragspreis entsprechend zu erhöhen; dies alles unter Berücksichtigung der eventuell diesbezüglich bestehenden gesetzlichen Vorschriften, mit der Maßgabe, dass bereits bekannte zukünftige Preiserhöhungen in der Auftragsbestätigung angegeben werden müssen.
- Beträgt die Preissteigerung, die nicht auf eine Vertragsänderung zurückzuführen ist, mehr als 10 % und erfolgt sie innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss, so ist ausschließlich die Gegenpartei, die sich auf Titel 5 Abschnitt 3 des Buches 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches berufen kann, berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Erklärung aufzulösen, es sei denn, Pacor-Pamero B.V. ist dann noch bereit, den Vertrag auf der Grundlage des ursprünglich Vereinbarten auszuführen, oder wenn die Preiserhöhung aus einer Befugnis oder einer auf Pacor-Pamero B.V. lastenden Verpflichtung gemäß dem Gesetz resultiert oder wenn vereinbart wurde, dass die Lieferung länger als drei Monate nach dem Kauf erfolgen wird.
Lieferung
- Ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages trägt die Gegenpartei das Risiko für die gekaufte Ware. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an den Wohn-/Geschäftssitz der Gegenpartei. Frankolieferung erfolgt nur, wenn und soweit dies von Pacor-Pamero B.V. mit der Gegenpartei vereinbart wurde und auf der Rechnung oder anderweitig angegeben ist.
- Die Gegenpartei ist verpflichtet, die gelieferte Ware bzw. die Verpackung sofort bei Lieferung, jedoch in jedem Fall innerhalb von 3 Werktagen, auf eventuelle Mängel und/oder Beschädigungen zu überprüfen oder diese Kontrolle nach Mitteilung von Pacor-Pamero B.V., dass die Waren der Gegenpartei zur Verfügung stehen, durchzuführen.
- Eventuelle Mängel und/oder Beschädigungen der gelieferten Ware und/oder der Verpackung, die bei Lieferung vorhanden sind, muss die Gegenpartei auf dem Lieferschein, der Rechnung und/oder den Frachtpapieren vermerken (lassen), andernfalls gilt die Gegenpartei als genehmigt, was geliefert wurde. Dann werden diesbezügliche Reklamationen nicht mehr bearbeitet.
- Pacor-Pamero B.V. ist berechtigt, in Teilen (Teillieferungen) zu liefern, die Pacor-Pamero B.V. separat in Rechnung stellen kann.
- Die Angabe der Lieferzeit erfolgt immer annähernd, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Wurde für die Fertigstellung bestimmter Arbeiten oder für die Lieferung bestimmter Güter eine Frist vereinbart oder angegeben, so ist dies niemals eine Ausschlussfrist. Bei Überschreitung einer Frist muss die Gegenpartei Pacor-Pamero B.V. daher schriftlich in Verzug setzen. Pacor-Pamero B.V. muss dabei eine angemessene Frist eingeräumt werden, um den Vertrag noch zu erfüllen.
- Wenn die Waren nach Ablauf der Lieferzeit von der Gegenpartei nicht abgenommen wurden, werden sie ihr zur Verfügung gestellt und auf ihre Rechnung und Gefahr gelagert.
- Abrufaufträge müssen innerhalb von 2 (zwei) Monaten eingeteilt und innerhalb von 3 (drei) Monaten abgenommen werden. Andernfalls ist Pacor-Pamero B.V. berechtigt, die Waren nach Ankündigung bei der Gegenpartei abzuliefern bzw. auf ihre Rechnung und Gefahr einzulagern.
- Bei Lieferung werden Versandkosten in Höhe von 15,00 € berechnet.
Stornierung
Wenn die Gegenpartei einen zustande gekommenen Vertrag stornieren möchte, muss sie dies Pacor-Pamero B.V. per Einschreiben mitteilen. Pacor-Pamero B.V. ist dann berechtigt, 10 % des
Auftragspreises (inkl. MwSt.) als Stornierungsgebühren in Rechnung zu stellen, unbeschadet des Rechts von Pacor-Pamero B.V. auf vollständigen Schadensersatz.
Transport/Risiko
- Die Art des Transports, des Versands, der Verpackung etc. wird, sofern keine weiteren Anweisungen von der Gegenpartei an Pacor-Pamero B.V. gegeben wurden, von Pacor-Pamero B.V. als guter Hausvater/Kaufmann bestimmt. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, übernimmt die Gegenpartei in dieser Hinsicht alle Risiken, einschließlich der Schuld/Nachlässigkeit des Spediteurs.
- Eventuelle spezifische Wünsche der Gegenpartei bezüglich des Transports/Versands werden nur ausgeführt, wenn die Gegenpartei erklärt hat, die Mehrkosten dafür zu tragen.
- Pacor-Pamero B.V. ist berechtigt, für dauerhafte Verpackungsmaterialien eine Vergütung in Rechnung zu stellen, die auf der Rechnung vermerkt wird. Wenn Pacor-Pamero B.V. solche Vergütungen in Rechnung stellt, wird diese nach Rücksendung in unbeschädigtem Zustand verrechnet.
Höhere Gewalt
- Pacor-Pamero B.V. ist nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung gegenüber der Gegenpartei gehalten, wenn Pacor-Pamero B.V. daran durch einen Umstand gehindert wird, der nicht auf Schuld zurückzuführen ist und der weder aufgrund des Gesetzes, eines Rechtsgeschäfts noch nach den im Verkehr geltenden Auffassungen Pacor-Pamero B.V. zuzurechnen ist.
- Unter „höherer Gewalt“ versteht man in diesem Zusammenhang: jeden vom Willen der Parteien unabhängigen bzw. unvorhersehbaren Umstand, durch den die Erfüllung des Vertrages von der anderen Partei billigerweise nicht mehr verlangt werden kann.
- Ist nach Ansicht von Pacor-Pamero B.V. die höhere Gewalt vorübergehender Natur, so hat Pacor-Pamero B.V. das Recht, die Ausführung des Vertrages so lange auszusetzen, bis der Umstand, der die höhere Gewalt verursacht, nicht mehr besteht.
- Ist nach Ansicht von Pacor-Pamero B.V. die höhere Gewalt dauerhafter Natur, können die Parteien eine Regelung über die Auflösung des Vertrages und die damit verbundenen Folgen treffen.
- Pacor-Pamero B.V. ist berechtigt, die Zahlung der Leistungen zu fordern, die bei der Ausführung des betreffenden Vertrages erbracht wurden, bevor der die höhere Gewalt verursachende Umstand bekannt wurde.
- Die Partei, die meint, sich in höherer Gewalt zu befinden (oder zu geraten), muss die andere Partei unverzüglich davon in Kenntnis setzen.
Haftung
- Pacor-Pamero B.V. schließt jede Haftung aus, soweit diese nicht gesetzlich geregelt ist.
- Die Haftung von Pacor-Pamero B.V. wird den Gesamtbetrag der betreffenden Bestellung niemals überschreiten.
- Die Haftung von Pacor-Pamero B.V. ist in jedem Fall stets auf den Auszahlungsbetrag seines Versicherers im Einzelfall beschränkt.
- Vorbehaltlich der allgemein geltenden Rechtsregeln des öffentlichen Rechts und des guten Glaubens ist Pacor-Pamero B.V. nicht zur Leistung einer Entschädigung für Schäden jeglicher Art, direkt oder indirekt, einschließlich Betriebsschäden, an beweglichen oder unbeweglichen Sachen oder an Personen, sowohl bei der Gegenpartei als auch bei Dritten, verpflichtet.
- In jedem Fall ist Pacor-Pamero B.V. nicht haftbar für Schäden, die durch die Verwendung der gelieferten Ware oder deren Untauglichkeit für den Zweck, für den die Gegenpartei sie erworben hat, entstanden oder verursacht wurden.
- Durch die bloße Entgegennahme der gelieferten Waren durch oder im Namen der Gegenpartei ist Pacor-Pamero B.V. von allen eventuellen Ansprüchen der Gegenpartei und/oder Dritter auf Zahlung von Schadensersatz freigestellt, unabhängig davon, ob der Schaden infolge von Zusammensetzungs- und/oder Herstellungsfehlern oder aus irgendeinem anderen Grund entstanden ist.
Schadlosstellung
- Die Gegenpartei stellt Pacor-Pamero B.V. von eventuellen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages Schaden erleiden und deren Ursache anderen als Pacor-Pamero B.V. zuzurechnen ist.
- Sollte Pacor-Pamero B.V. diesbezüglich von Dritten in Anspruch genommen werden, so ist die Gegenpartei verpflichtet, Pacor-Pamero B.V. sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich beizustehen und unverzüglich alles zu tun, was in diesem Fall von ihr erwartet werden kann. Sollte die Gegenpartei es unterlassen, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, so ist Pacor-Pamero B.V., ohne Inverzugsetzung, berechtigt, selbst dazu überzugehen. Alle dadurch entstehenden Kosten und Schäden auf Seiten von Pacor-Pamero B.V. und Dritten gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko der Gegenpartei.
Geistiges Eigentum
Pacor-Pamero B.V. behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihr aufgrund des Urheberrechtsgesetzes und anderer Gesetze und Vorschriften zum geistigen Eigentum zustehen. Pacor-Pamero B.V. hat das Recht, das durch die Ausführung eines Vertrages auf Seiten von Pacor-Pamero B.V. erworbene Wissen auch für andere Zwecke zu nutzen, sofern dabei keine streng vertraulichen Informationen der Gegenpartei Dritten bekannt gemacht werden.
Garantien
- Die von Pacor-Pamero B.V. zu liefernden Sachen erfüllen die üblichen Anforderungen und Normen, die zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise an sie gestellt werden können und für die sie bei normaler Nutzung in den Niederlanden bestimmt sind. Die in diesem Artikel genannte Garantie gilt für Sachen, die für die Nutzung innerhalb der Niederlande bestimmt sind. Bei der Nutzung außerhalb der Niederlande muss die Gegenpartei selbst überprüfen, ob die Nutzung dort geeignet ist und den dort gestellten Anforderungen entspricht. Pacor-Pamero B.V. kann in diesem Fall andere Garantie- und andere Bedingungen für die zu liefernden Sachen oder auszuführenden Arbeiten festlegen.
- Die in Artikel 1 genannte Garantie gilt für einen Zeitraum von einem Jahr nach Lieferung, es sei denn, die Art des Gelieferten lässt etwas anderes erkennen oder die Parteien haben etwas anderes vereinbart. Betrifft die von Pacor-Pamero B.V. gewährte Garantie eine Sache, die von einem Dritten hergestellt wurde, so ist die Garantie auf die vom Hersteller der Sache gewährte Garantie beschränkt, sofern nicht anders angegeben.
Reklamationen
- Eventuelle Reklamationen werden von Pacor-Pamero B.V. nur bearbeitet, wenn sie Pacor-Pamero B.V. direkt innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der betreffenden Leistung schriftlich unter genauer Angabe der Art und des Grundes der Beschwerden erreicht haben.
- Rechnungsreklamationen müssen ebenfalls schriftlich und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum eingereicht werden.
- Nach Ablauf dieser Frist gilt die Gegenpartei als genehmigt, was die gelieferte Leistung bzw. die Rechnung betrifft. Dann werden Reklamationen von Pacor-Pamero B.V. nicht mehr bearbeitet.
- Geringfügige Abweichungen in Qualität, Farbe und Modell berechtigen niemals zu einer Reklamation.
- Wird die Reklamation von Pacor-Pamero B.V. als begründet angesehen, ist Pacor-Pamero B.V. lediglich verpflichtet, die vereinbarte Leistung nachträglich zu erbringen.
- Nur wenn und soweit die Reklamation als begründet angesehen wird, setzt dies die Zahlungsverpflichtung der Gegenpartei bis zu dem Zeitpunkt aus, an dem die Reklamation erledigt ist.
- Die Rücksendung des Gelieferten kann nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung von Pacor-Pamero B.V. zu den von Pacor-Pamero B.V. festgelegten Bedingungen erfolgen.
- Stellt sich heraus, dass eine Beschwerde unbegründet ist, so gehen die dadurch entstandenen Kosten, einschließlich der Untersuchungspflichten, die bei Pacor-Pamero B.V. dadurch entstanden sind, vollständig zu Lasten der Gegenpartei.
Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte Waren bleiben Eigentum von Pacor-Pamero B.V. bis zu dem Zeitpunkt, zu dem alle bereits gemäß Vertrag erbrachten Lieferungen und Leistungen bzw. noch zu erbringenden Lieferungen und Leistungen, einschließlich Zinsen und Kosten, von der Gegenpartei bezahlt wurden. Im Falle eines Zahlungsaufschubs, Konkurses, einer Zahlungseinstellung, der Liquidation der Gegenpartei oder des Todes, wenn die Gegenpartei eine natürliche Person ist, ist Pacor-Pamero B.V. berechtigt, den Auftrag ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention ganz oder teilweise zu stornieren und den unbezahlten Teil der gelieferten Ware zurückzufordern. Stornierung und Rücknahme lassen das Recht von Pacor-Pamero B.V. auf Entschädigung für Verlust oder Schaden unberührt. In diesen Fällen wird jede Forderung von Pacor-Pamero B.V. gegen die Gegenpartei sofort und vollständig fällig.
- Die Waren können von der Gegenpartei im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit weiterverkauft oder verwendet werden, dürfen jedoch nicht verpfändet werden und auch nicht als Sicherheit für eine Forderung Dritter dienen.
- Zur Sicherung der ordnungsgemäßen Zahlung aller Forderungen von Pacor-Pamero B.V., aus welchem Rechtsgrund auch immer, erhält Pacor-Pamero B.V. außerdem ein besitzloses Pfandrecht – durch die Entstehung der Forderung – an allen Waren, in denen die von Pacor-Pamero B.V. gelieferten Stoffe verarbeitet sind oder aus denen sie bestehen. Der von der Gegenpartei unterzeichnete Auftrag und die darauf folgende schriftliche Annahme von Pacor-Pamero B.V. gelten als privatschriftliche Urkunde im Sinne des Gesetzes.
- Die Gegenpartei ist stets verpflichtet, alles zu tun, was vernünftigerweise von ihr erwartet werden kann, um die Eigentumsrechte von Pacor-Pamero B.V. zu sichern.
- Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen pfänden oder Rechte daran begründen oder geltend machen wollen, ist die Gegenpartei verpflichtet, Pacor-Pamero B.V. unverzüglich darüber zu informieren.
- Die Gegenpartei verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Police dieser Versicherung auf erste Anforderung Pacor-Pamero B.V. zur Einsicht vorzulegen. Bei einer eventuellen Auszahlung der Versicherung ist Pacor-Pamero B.V. zu diesen Geldern berechtigt. Soweit erforderlich, verpflichtet sich die Gegenpartei gegenüber Pacor-Pamero B.V. im Voraus, ihre Mitwirkung an allem zu leisten, was in diesem Rahmen notwendig oder wünschenswert (erweisen) sein sollte.
- Für den Fall, dass Pacor-Pamero B.V. seine in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben will, erteilt die Gegenpartei im Voraus die bedingungslose und unwiderrufliche Genehmigung an Pacor-Pamero B.V. und von Pacor-Pamero B.V. zu benennende Dritte, alle Orte zu betreten, an denen sich unser Eigentum befindet, und diese Sachen zurückzunehmen.
Zahlung
- Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, hat die Zahlung bei (Ab-)Lieferung ohne Abzug in bar oder durch Einzahlung oder Überweisung auf ein von Pacor-Pamero B.V. angegebenes Bank- oder Girokonto innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung innerhalb von 16 Tagen nach Rechnungsdatum, darf 1 % Skonto abgezogen werden. Der auf den Bank-/Giroauszügen von Pacor-Pamero B.V. angegebene Valutatag ist maßgebend und wird daher als Zahlungstag angesehen.
- Alle von der Gegenpartei geleisteten Zahlungen dienen primär der Begleichung eventueller Zinsen und der von Pacor-Pamero B.V. entstandenen Inkassokosten und anschließend der Begleichung der ältesten offenen Rechnungen.
- Pacor-Pamero B.V. kann, ohne dadurch in Verzug zu geraten, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn die Gegenpartei eine andere Reihenfolge für die Zuordnung der Zahlung angibt. Pacor-Pamero B.V. kann die vollständige Tilgung des Kapitalbetrags ablehnen, wenn dabei nicht auch die fälligen und laufenden Zinsen und Inkassokosten beglichen werden.
- Die Gegenpartei ist niemals zur Aufrechnung des von ihr an Pacor-Pamero B.V. geschuldeten Betrags berechtigt.
- Einwände gegen die Höhe einer Rechnung setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus. Die Gegenpartei, die keinen Anspruch auf Abteilung 6.5.3 (Artikel 231 bis 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches) hat, ist auch nicht berechtigt, die Zahlung einer Rechnung aus einem anderen Grund auszusetzen.
- Für den Fall, dass die Gegenpartei:
- a. für insolvent erklärt wird, Vermögensverzicht leistet, einen Antrag auf Zahlungsaufschub stellt oder eine Pfändung des gesamten oder eines Teils ihres Vermögens erfolgt,
- b. verstirbt oder unter Vormundschaft gestellt wird,
- c. irgendeine Verpflichtung, die ihr aufgrund des Gesetzes oder dieser Bedingungen obliegt, nicht erfüllt,
- d. es versäumt, einen Rechnungsbetrag oder einen Teil davon innerhalb der dafür festgesetzten Frist zu begleichen, hat Pacor-Pamero B.V. durch das bloße Eintreten eines der genannten Umstände das Recht, entweder den Vertrag aufzulösen oder jeden von der Gegenpartei aufgrund der von Pacor-Pamero B.V. erbrachten Dienstleistungen geschuldeten Betrag sofort und ohne dass eine Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist, vollständig einzufordern. Alles unbeschadet des Rechts von Pacor-Pamero B.V. auf Ersatz von Kosten, Schäden und Zinsen.
Zinsen und Kosten
- Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der im vorigen Artikel genannten Frist, gerät die Gegenpartei von Rechts wegen in Verzug und schuldet ab dem Rechnungsdatum Zinsen in Höhe von 1 % pro (Teil eines) Monats auf den noch ausstehenden Betrag.
- Alle anfallenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten gehen zu Lasten der Gegenpartei. Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen mindestens 15 % des von der Gegenpartei geschuldeten Betrags, einschließlich der vorgenannten Zinsen.
Anwendbares Recht
Auf alle Angebote, Verträge und deren Ausführung ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
Streitigkeiten
- Alle Streitigkeiten, einschließlich derer, die nur von einer Partei als solche betrachtet werden, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, auf den diese Bedingungen Anwendung finden, oder den betreffenden Bedingungen selbst und deren Auslegung oder Ausführung ergeben, sowohl tatsächlicher als auch rechtlicher Natur, werden vom zuständigen Zivilgericht entschieden, in dessen Amtsbereich sich der Sitz von Pacor-Pamero B.V. befindet, es sei denn, das Amtsgericht ist zuständig.
- Pacor-Pamero B.V. ist jedoch berechtigt, den Streit durch Schiedsverfahren oder Mediation beilegen zu lassen, wobei Pacor-Pamero B.V. die Gegenpartei schriftlich davon in Kenntnis setzen wird. Die Gegenpartei hat dann einen Monat Zeit, sich für eine Beilegung durch das Zivilgericht auszusprechen.
- Wird der Streit durch ein Schiedsverfahren beigelegt, entscheiden drei Schiedsrichter als Schiedsrichter nach Billigkeit.
- Die Ernennung der Schiedsrichter erfolgt entweder so, dass jede Partei einen benennt und der dritte von den beiden bereits benannten Schiedsrichtern gemeinsam benannt wird, oder dass der Vorsitzende der Industrie- und Handelskammer diesen benennt. Die Kosten der Schiedsrichter und deren Honorare gehen zu Lasten der Parteien, wie die Schiedsrichter bestimmen. Soweit im Vorstehenden nicht abgewichen, gelten die Bestimmungen des Buches IV der Zivilprozessordnung.
- Wird die Streitigkeit durch Mediation beigelegt, wird ein vom Nederlands Mediation Instituut registrierter Mediator von den Parteien benannt.
Änderungen der Bedingungen
- Es gilt stets die Version, die zum Zeitpunkt des Zustandekommens der Rechtsbeziehung mit Pacor-Pamero B.V. gültig war.
- Der niederländische Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist stets maßgeblich für deren Auslegung.
